Unser Konzept zum Kinder- Und Jugendschutz

Vorstandsbeschluss

In Anbetracht der Verantwortung unseres Vereins für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und zur Stärkung der Prävention beschließt der Vorstand des TSV Rittersbach 1959 e.V. auf seiner Vorstandssitzung am 18.06.2026 ein Konzept zum Kinder- und Jugendschutz. Der Beschluss kann über den unteren Button nachgelesen werden.

Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses

Teil des Konzepts ist Punkt 05.01., die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses (erwFZ). Wir verfolgen Mindeststandards beim Umgang mit dem erwFZ im Verein, die eingehalten werden. Diese sind im Detail im unteren verlinkten Dokument nachzulesen.

Die Wichtigsten Punkte dieses Dokumentes zusammengefasst:

  • Der einsichtberechtigter Personenkreis beschränkt sich auf unseren 1.Vorstand und der beiden in unserem Konzept bestimmten Kinderschutzbeauftragten (Ansprechpartner)
  • Jeder, der unmittelbar mit Kindern oder Jugendlichen arbeitet, ist zur Vorlage verpflichtet. Dies beinhaltet vorerst alle Jugendtrainer und Betreuer, die im TSV Rittersbach 1959 e.V. ehrenamtlich tätig sind.
  • Vorgelegt werden muss das Original des erwFZ bei einem Mitglied des zur Einsicht
    berechtigten Personenkreises. Es erfolgt lediglich die Einsichtname des Originals, es findet keine Speicherung statt.
  • Gespeichert wird eine Liste mit einer Einschätzung, dass eine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen keine Bedenken entgegenstehen.
  • Im Falle von Eintragungen im erwFZ wird differenziert, ob eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist. Gibt es einschläge Verurteilungen, wird der einsichtsberechtigte Personenkreis nach Anhörung des Betroffenen eine Beschlussempfehlung für den Vorstand aussprechen. Dieser entscheidet über den Ausschluss der Tätigkeit im Verein
  • Eine turnusmäßige Aktualisierung und Vorlage des erwFZ erfolgt alle drei Jahre

Info-Veranstaltungen Übungsleiter*innen

Die erste Info-Veranstaltung zu unserem Jugendschutz fand am 18.08.26 statt.

01 Verantwortung übernehmen

Der TSV Rittersbach 1959 e.V. ist ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche nicht nur Sport treiben, sondern auch soziale Kompetenzen entwickeln, Selbstbewusstsein aufbauen und Werte wie Fairness, Respekt und Zusammenhalt erleben. Damit dies in einem geschützten Rahmen gelingt, braucht es sichere Strukturen, aufmerksame Erwachsene und eine Kultur, in der persönliche Grenzen respektiert werden.

Kinder- und Jugendschutz ist kein Randthema und keine bloße Zusatzaufgabe – er ist Ausdruck von Verantwortung und ein Qualitätsmerkmal unserer täglichen Vereinsarbeit. Prävention schafft Sicherheit für alle Beteiligten: für die Kinder und Jugendlichen, die bei uns trainieren; für die Eltern, die uns ihr Vertrauen schenken; und für unsere Trainer:innen und Betreuer:innen, die Tag für Tag Verantwortung tragen.

Unser Ziel ist es, Kinder zu stärken, Erwachsene zu befähigen und als Verein jederzeit handlungssicher zu sein.

02 Haltung und Positionierung

Wir im TSV Rittersbach 1959 e.V. zeigen klare Haltung. Bei uns gilt der Grundsatz:

Wir achten Grenzen. Wir hören zu. Wir respektieren uns.

Schutz und Würde:

Wir übernehmen die volle Verantwortung für den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ein respektvoller Umgang und gegenseitige Wertschätzung sind auf und neben dem Platz nicht verhandelbar.

Kultur des Hinsehens:

Wir schauen nicht weg. Jede Form von Grenzverletzung, Diskriminierung oder Gewalt wird bei uns aktiv unterbunden.

Transparenz:

Wir schaffen offene Strukturen und stärken das Vertrauen nach innen und außen.

03 Ansprechpersonen

Kinderschutz braucht Gesichter und klare Zuständigkeiten. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Schutzkonzepts. Als direkte, vertrauliche und neutrale Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Trainer:innen wurden folgende Personen als Kinderschutzbeauftragte benannt:

Matthias Ackermann matthias@tsv-rittersbach.de
Sara Lösel-Kronbach  sara@tsv-rittersbach.de

Aufgaben unserer Ansprechpersonen:

  • Sie sind die erste Anlaufstelle bei Fragen, Hinweisen, Sorgen oder Unsicherheiten.
  • Sie hören zu, nehmen Informationen vertraulich auf und beraten besonnen über das weitere Vorgehen.
  • Sie vermitteln bei Bedarf den Kontakt zu professionellen, externen Fachberatungsstellen. Wichtig: Ansprechpersonen sind keine Ermittlungsbehörde.
  • Sie bewerten nicht die Schuld, führen keine eigenmächtigen Befragungen durch und konfrontieren keine beschuldigten Personen eigenständig. Ihre primäre Aufgabe ist Unterstützung.
04 Regeln und Verhalten im Vereinsalltag

Um Risiken im Vereinsalltag zu minimieren, gelten für alle Trainer:innen, Betreuer:innen und Vereinsmitarbeiter:innen verbindliche Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen:

04.01 Körperkontakt:

Körperliche Kontakte zu unseren Spielern, z.B. Ermunterung, Gratulation oder Trösten, dürfen das pädagogisch sinnvolle und rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Auch erlaubte körperliche Kontakte sind sofort einzustellen, wenn der Spieler diese nicht wünscht.

04.02 Kabinen- und Duschsituation:

Wir duschen nicht gemeinsam mit unseren Spielern. Wir fertigen kein Foto- oder Videomaterial von den Spielern beim Duschen oder Umkleiden an. Während des Umziehens sind wir in der Umkleidekabine nicht anwesend, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Ordnung erfordert dies.

04.03 Umgang mit Foto- und Videomaterial:

Fotos oder Videos der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen werden nicht ohne Zustimmung des Kindes und der Eltern über die sozialen Medien verbreitet.

04.04 Übernachtungen und Reisen:

Bei Auswärtsfahrten, Trainingslagern oder Turnieren schlafen Betreuungspersonen und Kinder/Jugendliche in getrennten Zimmern, sofern es die Örtlichkeiten zulassen. Vor dem Betreten der Zimmer wird angeklopft. Es werden Situationen vermieden, in denen ein Kind alleine mit der Betreuungsperson in einem Zimmer ist. Ist das nicht zu vermeiden, bleibt die Tür offen.

04.05 Sprache und Humor:

Wir achten auf eine gewaltfreie, nicht-abwertende Sprache. Witze über den Körper, das Aussehen, das Geschlecht oder die Leistung anderer Personen haben in unserem Verein keinen Platz.

04.06 Verbot von Strafen:

Überforderung und Demütigung wird nicht toleriert. Motivation erfolgt durch sportliche Anleitung und Wertschätzung.

04.07 Mitnahme in den Privatbereich

Kinder werden nicht in den Privatbereich, z.B. in die Wohnung, das Haus, der Garten etc., mitgenommen, ohne dass nicht mindestens eine zweite Erwachsene Person anwesend ist. Maßnahmen mit Übernachtungen finden nicht im Privatbereich statt.

04.08 Privatgeschenke:

Auch bei besonderen Erfolgen einzelner Kinder machen wir keine individuellen Geschenke. Kein Kind erhält eine unsachliche Bevorzugung oder Vergünstigung, z.B. das nicht durch die Leistung bedingte Versprechen auf einen Stammplatz, die Entbindung von Mannschaftspflichten usw.

04.09 Geheimnisse, vertrauliche Informationen:

Wir teilen mit den Kindern keine privaten Geheimnisse oder vertrauliche Informationen.

04.10 EINZELTRAININGS:

Einzeltrainings führen wir nur durch, wenn eine weitere Erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist.

04.11 TRANSPARENZ IM HANDELN:

Weichen wir von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindestens einem weiteren Trainer, Betreuer oder Mitarbeiter des Vereins abzusprechen.

05 Verantwortungsvolle Personalauswahl

Wir wollen sicherstellen, dass die richtigen Menschen mit unseren Kindern und Jugendlichen arbeiten. Daher nutzen wir ein strukturiertes Auswahlverfahren:

05.01 Erweitertes Führungszeugnis:

Alle Trainer:innen und Betreuungspersonen im Jugendbereich müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen (alle 3–5 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen.

05.02 Verhaltenskodex:

Alle im Jugendbereich Aktiven unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung (Verhaltenskodex) zum Kinderschutz.

05.03 Verhaltensregeln:

Alle im Jugendbereich Aktiven unterzeichnen den Einhalt der Verhaltensregeln für Trainer:innen und Betreuer:innen

06 Qualifizierung und Wissen

Prävention setzt Wissen voraus. Unser Verein sorgt dafür, dass das Thema Kinderschutz kein theoretisches Papier bleibt.

Unsere Trainer:innen und Betreuer:innen werden regelmäßig für das Thema sensibilisiert und nutzen Fortbildungsangebote des Verbandes oder der Sportbünde, um Handlungs- und Kommunikationssicherheit zu erlangen.

Wir fördern den regelmäßigen Austausch im Team, um über Nähe, Distanz und die eigene Rolle zu reflektieren.

07 Beschwerdewege und Krisenintervention

Wenn etwas passiert oder beobachtet wird, reagieren wir planvoll, besonnen und professionell statt spontan.

Teil A: Niedrigschwellige Beschwerdewege

Das persönliche Gespräch mit den Kinderschutzbeauftragten

Die geschützte E-Mail-Adresse:

hinsehen@tsv-rittersbach.de

Wir garantieren: Jede Beschwerde wird ernst genommen. Niemand erleidet im Verein Nachteile, weil er oder sie eine Sorge oder Kritik äußert.

Teil B: Verhalten im Verdachts- oder Akutfall (Krisenplan)

07.01 Ruhe bewahren und zuhören:

Hinweise werden sachlich und vertraulich aufgenommen und dokumentiert. Es werden keine voreiligen Anschuldigungen oder eigenmächtigen Ermittlungen angestellt.

07.02 Schutz herstellen:

Die Sicherheit der betroffenen Person hat oberste Priorität. Ist eine Person akut gefährdet ist bis zur Klärung des Sachverhalts der direkte Kontakt zwischen der beschuldigten Person und Kindern/Jugendlichen im Trainingsbetrieb ausgesetzt (z.B. durch vorläufige Freistellung oder Umorganisation der Trainingsgruppe).

07.03 Schutzteam oder Ansprechpartner informieren

Die Informationen werden mit den zuständigen Personen im Verein geteilt. Die nächsten Schritte werden in die Wege geleitet und dabei wird nichts über den Kopf der betreffenden Person hinweg entschieden.

07.04 Fachliche Beratung einholen:

Das eingerichtete Krisenteam des Vereins (bestehend aus den Ansprechpersonen und Vertretern des Vorstands) zieht umgehend externe Fachberatung hinzu (z.B. die Anlaufstellen des Landesverbandes, den Landessportbund oder regionale Kinderschutzzentren).

07.05 Fairness und Verfahren einhalten:

Auch eine beschuldigte Person hat in einem geordneten Rahmen Anspruch auf eine faire Anhörung, dies geschieht jedoch strikt in Abstimmung mit den externen Fachstellen.

07.06 Einbindung von Behörden:

Die Weitergabe von Informationen an das Jugendamt oder die Polizei erfolgt – außer bei akuter Gefahr im Verzug – niemals im Alleingang, sondern immer nach professioneller Beratung durch eine externe Fachstelle.

07.07 Dokumentation

Datum, Uhrzeit, Beteiligte, Wortlaut der Aussage oder Beobachtung werden notiert. Hier gibt es keine Vermutungen oder Bewertung. Die Dokumentation wird vertraulich aufbewahrt.

07.08 Klare Kommunikationswege

Die Information über einen Vorfall verbleibt strikt im Kreis des Krisenteams (Vorstand und Kinderschutzbeauftragte). Trainer:innen, Betreuer:innen oder Eltern werden nur insoweit informiert, wie es für den Schutz der Kinder oder den Ablauf des Trainingsbetriebs zwingend notwendig ist (Schutz der Privatsphäre und Vermeidung von Gerüchten).
Medienanfragen, offizielle Statements oder die Kommunikation mit Verbänden werden ausschließlich durch den geschäftsführenden Vorstand geführt. Niemand sonst aus dem Verein gibt eigenständig Auskünfte nach außen. Bei schweren Vorfällen erfolgt die Abstimmung im Vorfeld immer mit einer externen Fachberatungsstelle oder juristischem Beistand.

07.09 Opferfürsorge

Die betroffene Person (das Kind/der Jugendliche) steht für uns zu jedem Zeitpunkt im Mittelpunkt. Wir sichern ihr absolute Vertraulichkeit und Rückendeckung zu.
Unsere Kinderschutzbeauftragten ermitteln gemeinsam mit den Eltern (sofern diese nicht Teil des Problems sind), welche unmittelbare Hilfe notwendig ist.
Der Verein leistet keine psychologische Therapie, stellt aber unverzüglich den Kontakt zu professionellen, externen Fachberatungsstellen (z. B. Jugendamt, Kinderschutzbund, spezialisierte Beratungsstellen) her und begleitet die Betroffenen auf Wunsch bei den ersten Schritten.

07.10 Verantwortungsvolle Konfrontation

Um den Schutzprozess und eventuelle rechtliche Schritte (oder polizeiliche Ermittlungen) nicht zu gefährden, wird die beschuldigte Person niemals unvorbereitet oder im Alleingang konfrontiert.
Das Gespräch mit der beschuldigten Person wird ausschließlich von Vertretern des Vorstands (mindestens im Vier-Augen-Prinzip) geführt, nachdem zuvor eine fachliche Beratung durch eine externe Stelle stattgefunden hat.
In diesem Gespräch geht es primär um die Mitteilung von Konsequenzen im Vereinskontext (z. B. eine vorläufige Suspendierung oder ein Betretungsverbot), nicht um eine eigenmächtige Beweisaufnahme durch den Verein.

07.11 Fürsorge für die Gemeinschaft

Ein Verdachts- oder Akutfall belastet das gesamte Umfeld (Mitglieder, andere Kinder, Trainerkolleg*innen). Wir lassen unsere Teams damit nicht allein.
Der Vorstand sorgt bei einer Suspendierung umgehend für sportliche Entlastung (z. B. durch das Bereitstellen von Vertretungskräften für den Trainings- und Spielbetrieb), damit der Fokus auf den Kindern bleiben kann.
Bei Bedarf organisiert der Verein zeitnah supervisorische Unterstützung oder geleitete Aufarbeitungsgespräche mit externen Fachkräften für das betroffene Trainer- und Betreuerteam, um Ängste abzubauen und die Handlungsfähigkeit im Alltag wiederherzustellen.

07.12 Partnerschaftliche Elternarbeit

Eltern vertrauen unserem Verein das Wichtigste an – ihre Kinder. Daher begreifen wir Eltern als wertvolle Partner und Verbündete im Kinderschutz.
Transparenz: Wir informieren Eltern aktiv (z.B. bei Saisonbeginn oder über Infomaterialien) über dieses Schutzkonzept, unsere Regeln und die Erreichbarkeit der Ansprechpersonen.
Offenes Ohr: Wir ermutigen Eltern, jede Irritation oder Verhaltensänderung ihres Kindes vertraulich bei unseren Ansprechpersonen anzusprechen.

07.13 Reflexion und Weiterentwicklung

Kinder- und Jugendschutz ist kein Projekt, das einmalig abgeschlossen wird – er lebt durch unser kontinuierliches Dranbleiben. Der Vorstand und die Kinderschutzbeauftragten überprüfen dieses Konzept einmal jährlich. Wir fragen uns selbst: Was läuft gut? Wo gibt es Unsicherheiten? Was müssen wir an neue Herausforderungen oder Strukturen im Verein anpassen?